Björn Bertram (LJR Nds.)
Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 23.10.2006 beschlossen, das Nds. Landesjugendamt aufzulösen und die Aufgaben ab dem 01.01.2007 dem Sozialministerium (Fachbereich I) bzw. dem Kultusministerium (Fachbereich II: Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) unmittelbar zuzuordnen.
Damit einher geht auch die Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses, der durch einen Beirat der Ministerien ersetzt werden soll.
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. (LJR) stellt in diesem Zusammenhang fest, dass auch zukünftig eine landesweite Vernetzung aller Träger der Jugendhilfe notwendig ist. Dies muss über die reine Vergabe von Mitteln und eine entsprechende Prüfung der Abrechnungen hinausgehen. Erforderlich ist eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Impulse für die öffentlichen und freien Träger gibt, die die Lebenslagen junger Menschen in Niedersachsen berücksichtigt und den Dialog mit den freien Trägern ermöglicht. Nur auf diese Weise ist der erforderliche fachliche Rahmen für eine zukunftsfähige Jugendpolitik zu gewährleisten und die Einheit der Jugendhilfe sicherzustellen.
Die Niedersächsische Landesregierung muss aus Sicht des Landesjugendrings auch zukünftig die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die Aufgaben eines Landesjugendamtes fachlich adäquat wahrgenommen werden können und die Qualität der Jugendhilfe in Niedersachsen sowie die Unterstützung für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter-innen gesichert sind.
Aus Sicht des Landesjugendringes Niedersachsen geht es in der Folge insbesondere darum, negative fachliche Auswirkungen und eine Signalwirkung für die Ebene der kommunalen Jugendämter zu verhindern. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich wichtige übergreifende Aufgaben wahr. Die dort gesetzlich vorgegebenen Jugendhilfeausschüsse bieten für viele freie Träger wichtige Anknüpfungspunkte, um die Lebenslage der jungen Menschen und das Zusammenspiel der Jugendhilfeträger öffentlich und fachlich zu behandeln. Die kommunalen Jugendämter mit ihrer Zweigliedrigkeit sind elementarer Bestandteil der Jugendhilfelandschaft und müssen aus Sicht des LJR zwingend erhalten werden.
Eine fach- und jugendgerechte Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismusreform und eine Beibehaltung der bewährten Strukturen auf der Jugendamtsebene wurde dem Landesjugendring auf der politischen Ebene mehrfach versichert. Der Landesjugendring Niedersachsen wird die weiteren Diskussionen und Entwicklungen unter diesem Gesichtspunkt genau zu beobachten haben.
Auf dem Jugendserver Niedersachsen steht der Beschluss des LJR-Hauptausschusses vom 05.09.2006 zum Download bereit.
Beschluss des LJR-Hauptausschusses
Weitere Informationen auch unter:
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Landesjugendring Niedersachsen e.V.
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30169 Hannover
0511. 805055








