Magazin

Tag-Cloud

Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst ein passendes Angebot? Du willst deine Juleica verlängern? Dann finde was auf juleica-ausbildung.de

Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst eine passende Angebot? Dann schau auf juleica-ausbildung.de

Du möchtest deine JULEICA verwalten oder eine Jugendleiter*innencard beantragen? Hier geht's zu juleica-antrag.de

Du möchtest deine JULEICA verwalten oder eine Jugendleiter*innencard beantragen? Hier geht's zu juleica-antrag.de

Kalender

M D M D F S S
26
27
28
29
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31

Nur mit Vertrag! DGB-Jugend gibt Tipps für Ferienjobs

Am 23. Juni beginnen für die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler die Sommerferien und damit für viele auch die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen gegen Langeweile, bessern das Taschengeld auf und sind eine gute Gelegenheit, Einblicke ins Berufsleben zu bekommen. Aber nicht jede Arbeit darf von Schülerinnen und Schülern gemacht werden. Die DGB-Jugend Niedersachsen hat einige Tipps parat.


Ruben Eick, Abteilungsleiter der DGB-Jugend Niedersachsen, erklärt: "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen." Bis einschließlich zum 14. Lebensjahr ist das Arbeiten für Kinder verboten. Eine Ausnahme hiervon besteht für Kinder über 13 Jahre: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen sie bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Es müssen aber leichte Tätigkeiten sein - zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge.

Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Jedoch gilt: Wer schulpflichtig ist, darf nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. "Das ist auch gut so", findet Ruben Eick, denn "in erster Linie sollen sich Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit erholen." Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Art der Tätigkeit: schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist für Jugendliche tabu, dazu gehören beispielsweise die Arbeit mit Chemikalien, das Tragen von schweren Gegenständen oder tempoabhängiges Arbeiten (Akkordarbeit).

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten und nur zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gibt es für Jugendliche über 16 Jahren: Im Gaststättengewerbe dürfen sie bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist in der Regel tabu, Ausnahmen gibt es bei Sportveranstaltungen. Schülerinnen und Schüler, die viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten. Versichert sind sie während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Nach dem neuen Mindestlohngesetz haben FerienjobberInnen, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,50 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450,-- Euro/Monat) ausgeübt wird. Sie dürfen dann maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz nicht. Doch auch sie sollten den Lohn im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, empfiehlt Ruben Eick: "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Und der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln."

Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollten FerienjobberInnen zusammen mit ihren Eltern etwas dagegen tun. "Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sind nicht hinzunehmen. Bitte wendet Euch unbedingt an die Aufsichtsbehörden", rät Ruben Eick. In der Regel sind das die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

Weitere Informationen unter: jugend.dgb.de/-/iEs

Infos zum Jugendarbeitsschutzgesetz: jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeitsschutz

andere Magazinbeiträge

Kommentare

Keine Kommentare


Mach mit und mach Gutes daraus!

Der Jugendserver Niedersachsen ist die niedersächsische Internet-Plattform für Jugend und Jugendarbeit. Alle Inhalte sind beschreibbar, eine einmalige Benutzer-innenanmeldung ist erforderlich. Wir wollen einen freien und offenen Zugang zu Wissen und unterstützen das mit der permanenten Weiterentwicklung und Einbindung entsprechender Angebote, wie zum Beispiel dem Jugendpad und der Verwendung der Creative-Commons-Lizenz. Wir wollen sichere Daten, daher geben wir keine persönlichen Informationen an Dritte weiter, wir verzichten auf Google Analytics und Beiträge über Socialmedia werden entsprechend als Jugendserver Niedersachsen News gekennzeichnet. Der Jugendserver Niedersachsen bietet Qualifikation und Know-how für medienkompetentes Handeln in der digitalen Gesellschaft!