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Inhaltsverzeichnis

1 Rassismus

1.1 Rechtsextremismus     

Ein politischer Extremismus, der sich durch eine Ablehnung oder eine feindliche Haltung gegenüber den Grundwerten der liberalen Demokratie, insbesondere gegenüber Menschenrechten, Minderheiten und dem Rechtsstaat, auszeichnet. Rechtsextremisten streben oft nach einer autoritären Staatsform und vertreten chauvinistische, rassistische, antisemitische und/oder xenophobe Überzeugungen. Sie idealisieren häufig eine vermeintliche kulturelle, ethnische oder nationale Reinheit und lehnen Pluralismus und Diversität ab. Rechtsextremismus kann sich sowohl in gewalttätigen Handlungen als auch in ideologischen Äußerungen manifestieren.

1.2 Rassismus

Ein System von Überzeugungen, welches bestimmten ethnischen, rassischen oder nationalen Gruppen inhärente Über- oder Unterlegenheit zuschreibt. Rassismus kann sich in Diskriminierung, Vorurteilen, Hass und Gewalt manifestieren.

1.3 Nationalismus

Ein politisches Prinzip, welches die Interessen der eigenen Nation über die von anderen stellt, oft verbunden mit dem Glauben an die Überlegenheit der eigenen Nation gegenüber anderen.

1.4 Antisemitismus

Diskriminierung, Vorurteil oder Hass gegen Juden aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen oder ethnischen Herkunft. 

2 Wissenswertes

2.1 Zahlen

Der Verfassungsschutzbericht verzeichnete für das Jahr 2022 etwa 20.967 rechtsextremistische Straftaten in Deutschland. Die Zahl der erfassten gewaltorientierten Rechtsextremist*innen stieg um 500 und betrug im Jahr 2022 14.000. Und auch die Anzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen stieg von 144 in 2021 auf 257 im Jahr 2022. Für weitere Zahlen und Fakten gibt die Website www.verfassungsschutz.de weitere Informationen.

2.2 Was sind extremistische Bestrebungen?

Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichtete Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind demzufolge Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Die Gesinnung politisch Andersdenkender, die sich darin äußern kann, dass z.B. jemand mit Begeisterung kommunistische Literatur liest oder die Bundesregierung kritisiert, berührt den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht.

2.3 Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?

  • Radikal: Der Begriff bezeichnet im politischen Kontext oft Meinungen, Ansichten oder Vorgehensweisen, die grundlegende Veränderungen anstreben. Radikale Ansichten sind nicht zwangsläufig illegal oder gewalttätig.
  • Extremistisch: Extremismus bezieht sich auf Ideologien, die sich außerhalb der akzeptierten Normen einer Gesellschaft befinden und oft die Absicht haben, das bestehende System durch Gewalt oder andere undemokratische Mittel zu stürzen. Extremistische Ansichten können gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sein.

2.4 Unter welchen Umständen können Parteien und Vereine verboten werden?

Parteien und Vereine können in Deutschland verboten werden, wenn sie die verfassungsmäßige Ordnung gefährden oder bekämpfen. Das Verbot einer Partei erfordert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Verbot von Vereinen kann durch das Bundesinnenministerium oder das jeweilige Landesinnenministerium ausgesprochen werden, wenn der Verein gegen Strafgesetze verstoßen hat oder wenn sein Zweck oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft. Nach Art. 21 GG sind Parteien "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungericht. Antragsberechtigt ist der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. 

Vereinsverbote sind nach Art. 9 GG möglich, wenn der Zweck oder Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Ein Vereinsverbot wird durch den Landes- bzw. Bundesinnenminister erlassen.
Quelle:
www.verfassungsschutz.de/DE/service/glossar/glossar_node.html

3 Projekte

3.1 AG Bergen-Belsen im LJR

Link: Jugendarbeit in Bergen-Belsen

3.1.1 Hintergrund

Seit 1993 arbeiten niedersächsische Jugendverbände, die im Landesjugendring Niedersachsen e.V. organisiert sind, kontinuierlich auf dem Gelände des ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenenlagers und Konzentrationslagers Bergen-Belsen. Neben der Freilegung, der Erforschung, der Dokumentation, der Vermessung und der Sicherung von baulichen Resten des ehemaligen Lagers, geht es bei dieser Arbeit auch um die Neugestaltung ehemaliger Lagerteile.

In jedem Jahr finden 25-30 Maßnahmen der Jugendverbände in Bergen-Belsen statt. Die Angebote richten sich an Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren. Die Veranstaltungen werden frei ausgeschrieben oder mit bestehenden Gruppen, meist Schulklassen und Jugendgruppen, durchgeführt. Jährlich im Frühjahr organisieren die Jugendverbände gemeinsam das Internationale Jugend-Workcamp Bergen-Belsen.

Die enge Zusammenarbeit mit der Leitung der Gedenkstätte und dem niedersächsischen Kultusministerium ist Ausdruck des politischen Willens, Jugendarbeit in freier Trägerschaft und in Kooperation mit staatlichen und freien Schulen zu unterstützen. 

3.1.2 Idee

Für die Jugendorganisationen in Niedersachsen ist die aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Das Lernen und aktive Gedenken an Orten der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen spielt dabei eine besondere Rolle. Angesichts aktueller Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus gewinnt die Thematisierung von Kontinuitäten der Diskriminierung und Ausgrenzung zunehmend an Bedeutung. Die AG Jugendarbeit in Bergen-Belsen bietet darum interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, sich über und am Gedenk- und Lernort Bergen-Belsen intensiv mit diesem zentralen Teil deutscher Geschichte zu beschäftigen.

Als historisches Lernen geht dieser pädagogische Ansatz von der Person der TeilnehmerInnen aus. Ziel ist es, einen Zugang zur Geschichte und zur Reflexion des Nationalsozialismus zu finden, der nach Konsequenzen der Gräueltaten von damals für die Gegenwart und Zukunft fragt.

Pädagogisch wird im Jugend-Workcamp ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Kognition, Emotion und Körperlichkeit sollen gleichermaßen angesprochen und, sich gegenseitig ergänzend, in den Lernprozess integriert werden. Die kognitive Ebene wird in erster Linie durch Archivarbeit, Zeitzeugen- und Expertengespräche, Filme und Diskussionen angesprochen. Das Erleben von Trauer, Entsetzen und Wut soll einen Ausgangspunkt für die Empathie mit den Opfern, eine Auseinandersetzung mit den Handlungen und Dispositionen der TäterInnen und eine Sensibilisierung gegenüber gegenwärtigem Rassismus und Diskriminierung schaffen. Die symbolhafte Bedeutung des Ortes, der direkte Kontakt zu Zeitzeugen, Filme und Dokumente sind Träger dieser Erfahrungsebenen.

Die Körperlichkeit spielt vor allem in der Arbeit im Gelände eine Rolle. Sie ermöglicht den TeilnehmerInnen meist eine Reihe neuer Erfahrungen: Im Umgang mit Werkzeugen, in der Erfahrung der eigenen körperlichen Kraft oder Schwäche, im Bewusstsein, einen historischen - und heute öffentlichen - Ort der deutschen Verbrechen und somit die Erinnerung an diese mitzugestalten. Gerade die körperliche Ebene bietet denjenigen Jugendlichen, deren Stärke oder Interesse nicht die intellektuelle Auseinandersetzung ist, Möglichkeiten, gleichberechtigt mitzuarbeiten. Auch das individuelle und gemeinsame Suchen nach angemessenen Formen des Umgangs mit dem Geschehen in Bergen-Belsen und des Gedenkens ist Teil des Workcamps.

Die Internationalität der Workcamps spielt eine besondere Rolle. TeilnehmerInnen aus Israel, Polen, Belarus, der Slowakei, den Niederlanden, Litauen und Russland nehmen regelmäßig an den Camps teil. Sie bringen dabei die historisch-politischen und kulturellen Erfahrungen ihrer jeweiligen Länder mit dem Nationalsozialismus, mit Verfolgung, Besatzung, Vernichtung aber auch Kollaboration ein. Die unterschiedlichen nationalen Perspektiven und die damit verbundenen Sensibilitäten werden dabei deutlich.

Eine besondere Bedeutung hat auch der Dialog mit den wenigen noch lebenden Überlebenden von Bergen-Belsen. Wir leben in der »Zeit des Übergangs von der Erinnerung an Erlebtes zur Erinnerung an Mitgeteiltes«. Zeitzeugen sind gerade deshalb für Jugendliche lebendige Geschichte im heute. Die Erzählungen der Überlebenden ermöglichen den Jugendlichen in direkteren Kontakt zum Geschehenen zu treten. Die Möglichkeit der Begegnung gerade auch mit subjektiv erfahrener Geschichte muss Jugendlichen so lange und intensiv wie möglich zur Verfügung gestellt werden.

3.1.3 Ziele

Ziel des internationalen Jugend-Workcamps ist die Sicherung der Erinnerung an die deutschen Verbrechen und deren Opfer durch aktives Handeln Jugendlicher. Die Jugendlichen sollen über die symbolhafte Bedeutung des Ortes in die Lage versetzt werden, eigene Standpunkte zu diesem bestimmenden Teil deutscher Vergangenheit zu bilden und davon ausgehend lernen, eigene Prinzipien demokratischen Handelns zu vertreten.

Die internationale Zusammensetzung der teilnehmenden Jugendlichen ist ein sichtbares Zeichen der Solidarität gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Darum ist die Begegnung deutscher Jugendlicher mit Jugendlichen aus anderen, durch die Geschichte und Folgen des Zweiten Weltkrieges und der NS-Besatzung geprägten Ländern, von besonders großer Bedeutung. Es werden Fragen nach TäterInnen und Opfern, nach Verantwortung gestern und heute, nach Zivilcourage und Eigenverantwortlichkeit gestellt. Durch diese internationalen Begegnungen wird Vorurteilen entgegengewirkt und Verständnis füreinander entwickelt.

Die Zusammenkunft zwischen Zeitzeugen und Überlebenden und den TeilnehmerInnen des Workcamps soll zu einer intergenerativen Auseinandersetzung anregen und Fragen über den zukünftigen Umgang mit der Geschichte erörtern.
Die internationalen Jugendworkcamps haben in der jüngsten Vergangenheit für die Gedenkstätte Bergen-Belsen eine bedeutende Rolle gespielt. Bauliche Überreste des Lagers sind freigelegt und den BesucherInnen zugänglich gemacht worden, damit hat sich das Bild der Gedenkstätte maßgeblich verändert.

4 Links

de.wikipedia.org/wiki/Rassismus
Definition in Wikipedia

www.aul-nds.de/
Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt

www.wabe-info.de
Das Weser-Aller-Bündnis ist ein interkommunales Netzwerk der Landkreise und Städte Nienburg und Verden, um zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus in der Region zu stärken.

www.bpb.de
Bundeszentrale für politische Bildung; Handworterbuch des politischen Systemes der Bundesrepublik Deutschland

www.politik-digital.de
Politik Digital; Rechtsextremismus im Netz

www.dji.de
Deutsches Jugendinstitut, Projektbeschreibung  Entimon

www.ida-nrw.de
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen

www.politische-bildung-brandenburg.de
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Geändert am 09.08.2023 15:42 von Jugendserver Niedersachsen

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